Strafverteidigung
Hochspezialisiert
Persönlich
Aus Überzeugung
Als ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisierter Rechtsanwalt verteidige ich meine Mandanten bei strafrechtlichen Vorwürfen jeder Art. Ich verteidige sowohl in der Tatsacheninstanz (erste Instanz, Berufung) als auch im Revisionsverfahren. Mit meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg stehe ich meinen Mandanten auch in Brandenburg und bundesweit zu Verfügung.
Sie haben eine Vorladung, Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? Ihre Wohnung wurde durchsucht? Sie, ein naher Angehöriger oder Freund wurde festgenommen? In all diesen Situationen gilt: Äußern Sie sich als Beschuldigter nicht zum Tatvorwurf und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht auf. Das beste erreichbare Ergebnis ist umso wahrscheinlicher, je früher eine Mandatierung erfolgt.
Die Erstanfrage ist unverbindlich und kostenlos.
Rechtsgebiete
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Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „Allgemeines Strafrecht“ gibt es nicht. Zumeist werden darunter sämtliche Straftaten zusammengefasst, die im StGB (Strafgesetzbuch) geregelt sind und in der Praxis besonders häufig vorkommen wie Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Betrug. Oft wird daher auch der Begriff „Kernstrafrecht“ verwendet.
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Das Betäubungsmittelstrafrecht stellt den unerlaubten Umgang mit Drogen oder Drogenersatzstoffen wie Cannabis, Kokain, Amphetamin, Ecstasy, MDMA und Heroin unter Strafe. Es ist hauptsächlich im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt, das durch weitere Gesetze wie das Konsumcannabisgesetz (KCanG), Arzneimittelgesetz (AMG) und das Gesetz über neue psychoaktive Stoffe (NpSG) ergänzt wird. Dieser Bereich des Strafrechts zeichnet sich durch hohe Strafandrohungen und eine sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung aus. In der Praxis besonders häufig vorkommende Delikte sind der Besitz von und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge).
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Das Sexualstrafrecht umfasst unterschiedliche Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB), die sich gegen die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung einer Person richten – ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, ob männlich oder weiblich. Straftaten aus dem Sexualstrafrecht sind dabei nicht auf Taten beschränkt, die mit Geschlechtsverkehr verbunden sind. Schon der bloße Vorwurf einer Sexualstraftat kann gravierende existenzielle Folgen haben. Wird der Vorwurf im sozialen Umfeld des Beschuldigten oder gar in einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, ist es mit der Unschuldsvermutung oft nicht weiter her; Vorverurteilungen und Stigmatisierungen, lange bevor ein Gericht über die Schuldfrage in einem rechtsförmlichen Verfahren geurteilt hat, sind regelmäßig die Folge.
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Unter Kapitalverbrechen versteht man besonders schwere Straftaten gegen das Leben wie Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Für Beschuldigte geht es hier im wahrsten Sinne des Wortes um „alles“. Ihnen droht eine lange oder gar lebenslange Freiheitsstrafe – unter Umständen mit anschließender Sicherungsverwahrung.
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Bei der Untersuchungshaft handelt es sich zweifellos um den intensivsten Eingriff in die Grundrechte eines Beschuldigten, den die Strafprozessordnung vorsieht. Neutral ausgedrückt handelt es sich um eine „verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme“, mit der verhindert werden soll, dass sich ein Tatverdächtiger dem Verfahren entzieht oder beweisvereitelnde Handlungen vornimmt, wie etwa Zeugen zu beeinflussen oder Beweismittel zu vernichten. Pointierter lässt sich – mit den Kritikern des Instruments der Untersuchungshaft – von „legaler Freiheitsberaubung an einem Unschuldigen" sprechen.
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Das Jugendstrafrecht ist ein spezielles Straf- und Strafverfahrensrecht für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Es ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Sein Kerngedanke ist „Erziehung vor Strafe“. Es verfolgt in erster Linie das Ziel, durch flexible und altersangemessene Maßnahmen einer erneuten Straffälligkeit der betroffenen Jugendlichen entgegenzuwirken. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund.
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Wenn Sie einen Strafverteidiger benötigen oder Beratungsbedarf auf dem Gebiet des Strafrechts haben, können Sie über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch gerne eine unverbindliche Erstanfrage stellen. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen zurückmelden.
Weiterführende Inhalte
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Vorladung als Beschuldigter
Als Beschuldigter haben Sie das Recht die Aussage zu verweigern und sich des Beistands eines Verteidigers zu bedienen. Das sollten Sie tun, bevor Sie auch nur ein Wort sagen oder schreiben. Was sich zu diesem Zeitpunkt aus den Akten ergibt, wissen nur die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Eine unbedachte Aussage ohne Kenntnis der Aktenlage kann Sie teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Falle tragen Sie mit Ihrer Aussage zu Ihrer eigenen Überführung aktiv bei.
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Wohnungsdurchsuchung
Grundsätzlich können eine Reihe von Einwänden gegen eine Durchsuchung erhoben werden. In der Praxis führen diese fast nie dazu, dass eine Durchsuchung „in letzter Sekunde“ noch abgebrochen wird. Eine Verteidigung gegen die Durchsuchung ist in der Regel erst nach deren Beendigung möglich. Umso mehr kommt es in der Durchsuchungssituation darauf an, keine unnötigen Fehler zu machen, die Ihre Chancen, sich im Nachhinein erfolgreich gegen die Durchsuchung und die aus ihr gewonnenen Erkenntnisse zu verteidigen, zunichte machen können.
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Festnahme
In der Ausnahmesituation einer Festnahme durch die Polizei sollten Sie unbedingt darauf bestehen, nichts ohne einen Anwalt zu sagen. Machen Sie nicht den leider häufig zu beobachtenden Fehler, sich unter dem Schock der Festnahme zu spontanen Äußerungen hinreißen zu lassen. Voreilige Geständnisse oder aus der Hüfte geschossene Rechtfertigungen gehen nahezu immer nach hinten los und sind nicht selten das eigentliche Fundament für die spätere Verurteilung. Schweigen ist Gold. Wer schweigt, macht keine Fehler.
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Aussage gegen Aussage
Eine Aussage gegen Aussage Konstellation liegt vor, wenn der Verdacht gegen den Beschuldigten ausschließlich auf der belastenden Aussage eines einzigen Zeugen beruht und keine weiteren unmittelbar tatbezogenen Beweismittel (weitere Tatzeugen oder Sachbeweise) vorhanden sind. Meist handelt es sich bei dem Zeugen um das mutmaßliche Opfer der Tat. Aussage gegen Aussage Konstellationen treten besonders häufig bei Sexualdelikten auf.
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Strafbefehl
Das Strafbefehlsverfahren ist ein abgekürztes Verfahren ohne mündliche Verhandlung. Anstelle eines Urteils erlässt das zuständige Strafgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen schriftlichen Strafbefehl. Der Strafbefehl steht in seinen Wirkungen einem Urteil gleich, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt wird. Das heißt, die Strafe ist vollstreckbar und wird in das Bundeszentralregister eingetragen und im polizeilichen Führungszeugnis wiedergegeben.
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Pflichtverteidigung
Sie haben ein Schreiben vom Gericht erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass das Gericht beabsichtigt, Ihnen einen Pflichtverteidiger zu bestellen? Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich Ihren Pflichtverteidiger selbst auszusuchen. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Andernfalls wird Ihnen das Gericht demnächst irgendeinen Verteidiger beiordnen. Ob es sich dabei um einen Verteidiger handelt, der Ihren Ansprüchen genügt und dem Sie vertrauen können, hängt dann allein vom Zufall ab.
Anwalt für Strafrecht: Ich vertrete Sie transparent, zuverlässig und diskret
Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, sollten Sie nicht zögern, juristische Unterstützung hinzuziehen. Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Anwalt, der Ihnen transparent, zuverlässig und persönlich zur Seite steht. Als hochspezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht kämpfe ich mit uneingeschränktem Engagement und fundierter Expertise dafür, in jedem Verfahren das bestmögliche Ergebnis für meine Mandantschaft zu erzielen. Egal, ob es um die Verteidigung in der ersten Instanz oder die Anfechtung eines Urteils im Rechtsmittelverfahren geht, bei mir ist Ihr Recht in besten Händen. Mit meiner Kanzlei in Berlin stehe ich meinen Mandanten auch in Brandenburg und bundesweit zur Verfügung.
Was sind die ersten Schritte?
Nach Eröffnung des Tatvorwurfs verspüren die meisten Personen den Drang, sofort zu der gegen Sie erhobenen Beschuldigung Stellung zu nehmen. Davon ist dringend abzuraten. Voreilige und unbedachte Äußerungen führen in der Praxis häufig zu unbeabsichtigten Selbstbelastungen. Stattdessen sollten Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Ein erfahrener Strafverteidiger nimmt zunächst Akteneinsicht, analysiert die Beweislage sorgfältig und entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein realistisches Verteidigungsziel. Darauf aufbauend wird eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie erarbeitet, die Ihre Rechte schützt und das bestmögliche Ergebnis im Verfahren zum Ziel hat.
Ich stehe Ihnen als Anwalt für Strafrecht jederzeit zur Seite
Wenn Sie sich juristischen Beistand wünschen, steht Ihnen meine Kanzlei jederzeit zur Verfügung. Meine Notfallnummer ermöglicht Ihnen in dringenden Fällen wie Durchsuchungen oder Festnahme rund um die Uhr eine schnelle Kontaktaufnahme. Natürlich können Sie sich für eine persönliche Terminvereinbarung auch jederzeit per Mail oder WhatsApp mit mir in Verbindung setzen. Ich sichere Ihnen eine rasche Terminvereinbarung und einen schnellen ersten Austausch zu.