Strafverteidigung
Hochspezialisiert.
Persönlich.
Aus Überzeugung.
Sie haben eine Vorladung, Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? Ihre Wohnung wurde durchsucht? Sie, ein naher Angehöriger oder Freund wurde festgenommen? In all diesen Situationen gilt: Äußern Sie sich als Beschuldigter nicht zum Tatvorwurf und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht auf. Das beste erreichbare Ergebnis ist umso wahrscheinlicher, je früher eine Mandatierung erfolgt.
Als ausschließlich als Strafverteidiger tätiger Rechtsanwalt verteidige ich meine Mandanten hochspezialisiert und durchsetzungsstark gegen strafrechtliche Vorwürfe jeder Art. Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin-Charlottenburg, ich stehe Ihnen jedoch grundsätzlich bundesweit zur Verfügung.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Schwerpunkte
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Unter dem Begriff „Allgemeines Strafrecht“ fasst man eine Vielzahl von Straftaten zusammen, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind und keinem Spezialgesetz wie beispielsweise dem Betäubungsmittelgesetz unterfallen.
Beispiele Allgemeines Strafrecht:
Körperverletzung, einfache und gefährliche
Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Sachbeschädigung
Diebstahl
Raub und räuberische Erpressung
Betrug
Urkundenfälschung
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Zum Betäubungsmittelstrafrecht zählen alle Strafvorschriften, die den Umgang mit bestimmten Substanzen unter Strafe stellen. Dazu gehören neben dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz), das als “Herzstück” des Betäubungsmittelstrafrechts angesehen werden kann, das KCanG (Konsumcannabisgesetz), das NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) sowie das AMG (Arzneimittelgesetz).
Beispiele Betäubungsmittelstrafrecht:
Besitz von Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge)
Illegale Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
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Unter das Kapitalstrafrecht werden besonders schwere Delikte gefasst, die den Tod eines Menschen zur Folge haben oder eine versuchte Tötung beinhalten. In Kapitalstrafsachen ordnen Gerichte regelmäßig Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte sieht sich oft dem Risiko einer langen, wenn nicht sogar lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt.
Beispiele Kapitalstrafrecht:
Totschlag
Mord
Körperverletzung mit Todesfolge
Raub mit Todesfolge
Brandstiftung mit Todesfolge
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Das Jugendstrafrecht ist ein „Sonderstrafrecht“ für junge Täter, die sich zum Zeitpunkt der Tat in einer Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Wegen ihrer geringeren “Verantwortungsreife” enthält das Jugendgerichtsgesetz (JGG) besondere Regelungen für die strafrechtliche Reaktion auf Straftaten von Jugendlichen und diesen gleichzustellenden Heranwachsenden. Die Regelungen betreffen insbesondere die Rechtsfolgen (die vom Jugendgericht zu verhängenden Maßnahmen und Sanktionen) sowie den Ablauf des Strafverfahrens. Jugendstrafrecht ist täterorientiert und in erster Linie „Erziehungsstrafrecht“ – Art und Maß der staatlichen Reaktion auf die Straftat richten sich danach, was erforderlich ist, um einer erneuten Straffälligkeit des Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenzuwirken.
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