Verteidigung in Strafsachen
Als reine Strafrechtskanzlei verteidige ich gegen Vorwürfe aus allen Bereichen des Strafrechts und in allen Phasen eines Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung, Revision, Strafvollstreckung). Über besondere Expertise verfüge ich bei der Verteidigung gegen BtM-Delikte (Betäubungsmittelstrafrecht) sowie bei der Verteidigung von Jugendlichen/Heranwachsenden (Jugendstrafrecht).
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Vorladung erhalten?
Im Falle einer laufenden Ermittlung kommt es häufig vor, dass der Verdächtige zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wird. Oftmals wird irrtümlich angenommen, als Beschuldigter müsse man einer Vorladung der Polizei Folge leisten. Das ist falsch. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nur dann, wenn Sie die Staatsanwaltschaft oder der Ermittlungsrichter zur Vernehmung vorgeladen hat.
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Anspruch auf Pflichtverteidiger?
Das Gesetz geht im Grundsatz davon aus, dass sich ein Beschuldigter auch selbst verteidigen kann. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend vorgeschrieben. Das Gesetz spricht in diesen Fällen von “notwendiger Verteidigung”. Anders als im Zivilprozess, wo die Gewährung von Prozesskostenhilfe von der Bedürftigkeit abhängt, ist die Frage, ob ein Beschuldigter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat, im deutschen Strafprozessrecht unabhängig von seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
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Einspruch gegen Strafbefehl?
Ob ein Einspruch ratsam ist, kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Es lohnt sich aber immer, die Chancen und Risiken eines Einspruchs anwaltlich prüfen zu lassen. Denn das Strafbefehlsverfahren ist als „Schnellverfahren” und dadurch, dass allein nach Aktenlage entschieden wird, naturgemäß anfällig für Fehler und unbillige Härten.
Die Kanzlei liegt in der Uhlandstraße 28 in Berlin-Charlottenburg. Unmittelbar in der Nähe ist die Endhaltestelle der U1 "Uhlandstraße". In fußläufiger Entfernung befindet sich die Haltestelle „Kurfürstendamm" mit den Linien U1 und U9 sowie S-Bahnhof „Savignyplatz" mit den Linien S3, S5, S7 und S9. Bitte beachten Sie, dass die Parkmöglichkeiten momentan wegen des Umbaus des „Kudamm-Karrees" stark eingeschränkt sind.