Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)

Unter Kapitalverbrechen versteht man besonders schwere Straftaten gegen das Leben wie Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Für Beschuldigte geht es hier im wahrsten Sinne des Wortes um „alles“. Ihnen droht eine lange oder gar lebenslange Freiheitsstrafe – unter Umständen mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Komplexe Verfahren vor dem Schwurgericht

Die komplexen, emotional aufgeladenen und häufig öffentlichkeitswirksamen Verfahren im Bereich des Kapitalstrafrechts dauern in der Regel mehrere Hauptverhandlungstage. Wegen der Schwere der drohenden Rechtsfolgen sind für Kapitalstrafsachen erstinstanzlich die großen Strafkammern am Landgericht als Schwurgericht zuständig (“Schwurgerichtsverfahren”). Das bedeutet, dass das Gericht in der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffenrichtern besetzt ist.

Ermittlungen im Kapitalstrafrecht: Hohe Kompetenz und weitreichende Befugnisse der Ermittler

Die Beamten, die in diesen Verfahren ermitteln, sind hochqualifiziert und speziell für diese Verfahren ausgebildet. Aufgrund der Schwere der Tat haben sie nahezu uneingeschränkte Ermittlungsbefugnisse. Das gesamte zur Verfügung stehende Repertoire an Ermittlungsmaßnahmen wird eingesetzt, um den Täter zu überführen. Es besteht zudem ein hoher Ermittlungsdruck, der durch das regelmäßig bestehende öffentliche und mediale Interesse an diesen Verfahren noch verstärkt wird. Dies führt nicht selten zu einem gewissen „Jagdeifer“.

Die Bedeutung einer qualifizierten Verteidigung im Kapitalstrafrecht

Nicht nur das Gericht und die ermittelnden Beamten sollten in solchen Verfahren besonders qualifiziert sein, sondern erst recht der Verteidiger. Fehler, wie etwa das vorschnelle und unbedachte Berufen auf Notwehr und damit das Einräumen der Tat, können im Nachhinein kaum noch korrigiert werden. Der Verteidiger muss die kriminaltechnische Arbeit sowie rechtsmedizinische Gutachten rund um ein Tötungsdelikt genau überprüfen. Er muss auf Schwachstellen der Ermittlungen hinweisen, notwendige Beweiserhebungen durchsetzen und die Indizienkette akribisch auf Lücken prüfen. Mut sowie Gelassenheit gegenüber ihm selbst geltenden Angriffen sind für die Tätigkeit des Verteidigers im Schwurgerichtsverfahren unabdingbar.

In Kapitalstrafsachen ordnen die Gerichte fast immer Untersuchungshaft an. Auch unter dem Druck der Haft muss der Verteidiger in der Lage sein, seinen Mandanten vor unbedachten Äußerungen zu bewahren.

Frühzeitige Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Eine Hauptverhandlung findet nur statt, wenn eine Verurteilung des Angeklagten nach Aktenlage „überwiegend wahrscheinlich“ ist. Wer angeklagt wird, muss daher ernsthaft mit einer Verurteilung rechnen. Umso wichtiger ist es, dass der Verteidiger bereits im Ermittlungsverfahren tätig wird, um eine Schwurgerichtsanklage mit allen Mitteln zu verhindern. Entscheidend ist, den Ermittlungsbehörden nicht die alleinige Deutungshoheit zu überlassen, sondern ihrem Anklagekonstrukt eine alternative Lesart der Ermittlungsergebnisse entgegenzusetzen. Häufig bietet sich hierfür eine Haftbeschwerde oder ein Haftprüfungsantrag an. Damit lassen sich nicht nur Haftgründe und Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft infrage stellen, sondern auch Schwachstellen und Versäumnisse der bisherigen Ermittlungen aufzeigen und entlastende Umstände vortragen.

Beispiele Kapitalstrafrecht

Mord

Totschlag

Versuchter Totschlag

Körperverletzung mit Todesfolge

Raub mit Todesfolge