Festnahme


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Eine Festnahme und die Untersuchungshaft sind die wohl härtesten Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe, die die Strafprozessordnung vorsieht. Für Betroffene und Angehörige ist die Verhaftung gleichermaßen eine große Belastung. So schwer es erscheinen mag, gilt auch hier, vor allem Ruhe zu bewahren.

Verhaltensempfehlungen bei Festnahme

  1. Lassen Sie sich, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen.

  2. Machen Sie keine Angaben zur Sache; lassen Sie sich von trickreichen Fragen und irgendwelchen Versprechungen der Ermittler nicht zu spontanen Erklärungen verleiten.

  3. Benachrichtigen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt unverzüglich von der Festnahme. Nennen Sie dabei in jedem Fall die folgenden Daten: Ihr Geburtsdatum, Ihren Aufenthaltsort, die Telefonnummer und den Namen des zuständigen Polizeibeamten oder der Dienststelle sowie alle Ihnen bekannten Aktenzeichen (Haftbefehl, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, polizeiliche Ermittlungen).