Festnahme
Wird ein Beschuldigter von der Polizei festgenommen, ist er unverzüglich, spätestens jedoch am Tag nach der Festnahme, dem Richter vorzuführen. Dieser hat ihn zu vernehmen und über seine weitere Inhaftierung zu entscheiden. Die Stunden im Polizeigewahrsam bis zur Vorführung vor den Richter sind besonders heikel. Der Beschuldigte steht noch unter dem ersten Schock der Festnahme und ist dem unmittelbaren Zugriff der Polizei ausgeliefert. Häufig, insbesondere bei schwerwiegenden Tatvorwürfen, versuchen die Beamten, diese Situation auszunutzen. Sie versuchen, den Beschuldigten mürbe zu machen, ihm durch trickreiche Fragen selbstbelastende Angaben zu entlocken oder ihn zu einem frühzeitigen Geständnis zu bewegen. Gerade in dieser Situation ist es wichtig, als Beschuldigter „die Zähne zusammenzubeißen“ und jede Aussage zum Tatvorwurf konsequent zu verweigern. Vorschnelle und unüberlegte Erklärungen unmittelbar nach der Festnahme sind nicht selten das eigentliche Fundament für eine spätere Verurteilung (oder eine höhere Strafe).
Im Notfall einer Festnahme erreichen Sie mich unter meiner Notfallnummer +49 (0)162 6757186 auch außerhalb der Bürozeiten, 24 Stunden am Tag, auch am Wochenende.
Verhaltensempfehlungen bei Festnahmen
Lassen Sie sich, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen.
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch: Verweigern Sie konsequent jede Aussage; nennen Sie den Beamten lediglich Ihren Namen und Ihre Adresse.
Bestehen Sie auf Ihr Recht, einen Verteidiger zu konsultieren und nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf.
Nennen Sie dabei in jedem Fall die folgenden Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum
Ihren Aufenthaltsort
die Telefonnummer und den Namen des zuständigen Polizeibeamten oder der Diensstelle
alle Ihnen bekannten Aktenzeichen (Haftbefehl, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, Vorgangsnummer der polizeiliche Ermittlungen).
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Infos für Angehörige und Freunde eines Untersuchungsgefangenen in der JVA Moabit
Die Justizvollzugsanstalt Moabit ist Berlins Gefängnis für erwachsene Männer in Untersuchungshaft. Die überwiegende Mehrheit der Untersuchungsgefangenen (U-Gefangene) wird dorthin verbracht. Nachfolgend finden Sie alle Informationen, um als Angehöriger oder Freund mit einem U- Gefangenen in der JVA Moabit in Kontakt zu treten und zu bleiben.
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Pflichtverteidigerwechsel bei Untersuchungshaft
Ein in Untersuchungshaft genommener Beschuldigter kann einen ihm vom Gericht zugeteilten Pflichtverteidiger in der Regel problemlos wechseln. Voraussetzung ist lediglich ein entsprechender Antrag auf “Umbeiordnung” innerhalb von drei Wochen nach der Pflichtverteidigerbestellung im Vorführungstermin.