Festnahme/Verhaftung
Festgenommen und inhaftiert zu werden, gehört zweifellos zu den schwerwiegendsten Eingriffen in die Grundrechte eines Beschuldigten, die die Strafprozessordnung vorsieht. Zugespitzt lässt sich sagen: “Untersuchungshaft ist legale Freiheitsberaubung an einem Unschuldigen".
Für Betroffene und Angehörige sind Festnahme und Verhaftung gleichermaßen eine große Belastung.
Im Polizeigewahrsam und in Haft sind Beschuldigte dem direkten Zugriff der Ermittler unmittelbar ausgesetzt. So schwer es erscheinen mag, gilt auch hier, vor allem Ruhe zu bewahren und nicht den Fehler zu machen, sich zu irgendwelchen voreiligen Geständnissen oder Rechtfertigungen hinreißen zu lassen. Nicht selten sind unbedachte Äußerungen eines Beschuldigten in der Drucksituation des Polizeigewahrsams oder der Untersuchungshaft später die eigentliche Grundlage für eine Verurteilung (oder ein höheres Strafmaß), die ohne eigene selbstbelastende Angaben so nicht möglich gewesen wäre.
Im Notfall einer Festnahme oder Verhaftung erreichen Sie mich unter meiner Notfallnummer +49 (0)162 6757186 auch außerhalb der Bürozeiten, 24 Stunden am Tag, auch am Wochenende.
Verhaltensempfehlungen bei Festnahme und Verhaftung
Lassen Sie sich, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen.
Machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie sich von trickreichen Fragen und irgendwelchen Versprechungen der Ermittler nicht zu spontanen Erklärungen verleiten.
Benachrichtigen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt unverzüglich von der Festnahme. Nennen Sie dabei in jedem Fall die folgenden Daten: Ihr Geburtsdatum, Ihren Aufenthaltsort, die Telefonnummer und den Namen des zuständigen Polizeibeamten oder der Dienststelle sowie alle Ihnen bekannten Aktenzeichen (Haftbefehl, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, polizeiliche Ermittlungen).