Kosten

Kostenloses Erstgespräch

Wenn Sie Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren sind, ist das Erstgespräch bei mir grundsätzlich kostenlos. Das Gespräch dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten. Wir besprechen Ihren Fall anhand Ihrer Schilderungen und den Informationen aus den bereits vorhandenen Unterlagen (Durchsuchungsbeschluss, Vorladung/Anhörungsbogen, Strafbefehl, Anklageschrift etc.). Obwohl verlässliche Aussagen zu einem konkreten Fall ohne vollständige Aktenkenntnis oft nur sehr eingeschränkt möglich sind, erfüllt das Erstgespräch dennoch eine wichtige Funktion, insbesondere dann, wenn Sie sich zum ersten Mal mit einem Strafverfahren konfrontiert sehen und überfordert fühlen. Es gibt Ihnen eine erste Orientierung über den Ablauf eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens und klärt Sie darüber auf, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten und was im schlimmsten Fall auf Sie zukommen kann. Es hilft Ihnen auch dabei, zu unterscheiden, welche Ihrer Befürchtungen möglicherweise berechtigt und welche definitiv unberechtigt sind. Viele Mandanten berichten bereits nach dem Erstgespräch, dass sie sich danach deutlich erleichtert fühlen. Zudem erhalten Sie durch das persönliche Gespräch vor Ort auch ein Gefühl dafür, ob Sie sich eine weitere Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.

Kosten der Verteidigung

Grundsätzlich sind die Gebühren für die Tätigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) geregelt. Dort ist festgelegt, welche Gebühren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für ihre Tätigkeit in einem vorgerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren berechnen dürfen (und müssen). Daneben besteht die Möglichkeit, unabhängig von der gesetzlichen Regelung mit dem Mandanten oder der Mandantin eine schriftliche Vergütungsvereinbarung zu treffen. Dabei kann sowohl ein Pauschalbetrag für die gesamte Bearbeitung des Mandats oder für einzelne Bearbeitungsabschnitte als auch ein Stundenhonorar vereinbart werden.

Bei mir üblich: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

In den meisten Fällen rechne ich meine Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Danach wird das Strafverfahren in verschiedenen Verfahrensabschnitten abgerechnet. Es entstehen eine Grundgebühr für die Einarbeitung in den Fall, jeweils eine Verfahrensgebühr für die Verteidigung in den einzelnen Verfahrensabschnitten – Ermittlungsverfahren und gerichtliches Hauptverfahren – und dann eine weitere Terminsgebühr pro wahrgenommenen Hauptverhandlungstag vor Gericht. Das RVG sieht für alle Gebühren einen Rahmen („von... bis“) vor – die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache bzw. nach dem erforderlichen Arbeitsaufwand.

Als ausschließlich auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kenne ich die „typischen Fälle“ und kann Ihnen bereits im Rahmen des Erstgesprächs aus Erfahrung eine sehr zuverlässige Prognose über die voraussichtlich anfallenden Gebühren und deren Höhe geben. In der Regel nenne ich Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs eine überschaubare Spanne, innerhalb derer sich die Gebühren am Ende auch tatsächlich bewegen werden.

Sie möchten eine konkrete Zahl hören? Für eine gerichtliche Verteidigung vor dem Amtsgericht mit einem Hauptverhandlungstag – das betrifft die meisten Fälle – betragen die Gebühren bei einem durchschnittlichem Arbeitsaufwand ca. 750,00 € bis 1.000,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer).

Ausnahmsweise: Individuelle Vergütungsvereinbarung

Der für eine optimale Verteidigung erforderliche Aufwand wird durch das Abrechnungsmodell des RVG und die dort vorgesehenen Gebührensätze nicht immer sachgerecht und angemessen abgebildet. Insbesondere in komplexen und/oder umfangreichen Verfahren schließe ich auch individuelle Vergütungsvereinbarungen mit meinen Mandanten und Mandantinnen ab.

Ratenzahlung möglich?

Mir ist bewusst, dass viele meiner Mandanten die Anwaltskosten nicht ohne weiteres zahlen können. Deshalb biete ich nach Zahlung eines angemessenen Vorschusses Ratenzahlungen an. Wenn auch Sie die Kosten nicht auf einmal zahlen können, sprechen Sie das im Erstgespräch offen an. Ich bin sicher, dass wir eine Lösung finden werden.

Pflichtverteidiger gesucht?

Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung. Allerdings gibt es Fälle, in denen die geringen Pflichtverteidigergebühren aus der Staatskasse den für eine optimale Verteidigung erforderlichen Arbeitsaufwand nicht (annähernd) decken. Sollte dies der Fall sein, werde ich Ihnen dies in unserem Erstgespräch offen und ehrlich mitteilen und Sie um eine freiwillige Zuzahlung im Rahmen Ihrer individuellen finanziellen Möglichkeiten bitten. Ich übernehme ein Mandat nur dann, wenn ich der Meinung bin, den Mandanten zu den gegebenen Vergütungsbedingungen optimal und effektiv verteidigen zu können.