Kosten
Erstberatungsgespräch
Die Kosten für ein ausführliches, individuelles Erstberatungsgespräch, das auf Ihr konkretes Anliegen zugeschnitten ist, betragen 150,00 € (Mehrwertsteuer inklusive). Beauftragen Sie mich im Anschluss an das Erstberatungsgespräch mit Ihrer Vertretung/Verteidigung , wird dieser Betrag entsprechend verrechnet.
Sie erhalten eine Rechnung, die vor dem Termin zu bezahlen ist. Natürlich können Sie den Betrag aber auch in bar zum Termin mitbringen.
Die Erstberatung dauert in der Regel eine Stunde. Sie findet in der Regel in meiner Kanzlei statt. Sollten Sie den Termin nicht persönlich wahrnehmen können, berate ich Sie gerne telefonisch oder per Video-Call ausführlich zu Ihrem Anliegen. Im Rahmen der Erstberatung informiere ich Sie auch transparent über die voraussichtlich anfallenden Kosten bei Beauftragung mit Ihrer Verteidigung.
Persönliche Erstberatung für 150,00 €
(Mehrwertsteuer inklusive)
Kosten der Verteidigung
Die Vergütung anwaltlicher Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses legt fest, welche Gebühren Rechtsanwälte für ihre Tätigkeit berechnen dürfen und müssen. Davon abweichend können Mandant und Rechtsanwalt eine individuelle Honorarvereinbarung treffen. Möglich sind sowohl Pauschalhonorare – für das gesamte Mandat oder einzelne Verfahrensabschnitte – als auch eine Abrechnung auf Stundenbasis.
Bei mir üblich: Abrechnung nach RVG
In der Regel rechne ich meine Tätigkeit nach dem RVG ab. Danach wird das Strafverfahren in verschiedenen Verfahrensabschnitten abgerechnet. Es entsteht eine Grundgebühr für die Einarbeitung in den Fall, jeweils eine Verfahrensgebühr für das Ermittlungs- und das Gerichtsverfahren sowie eine Terminsgebühr pro Verhandlungstag vor Gericht.
Als ausschließlich auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kenne ich die “typischen” Fälle und kann Ihnen bereits im Rahmen des Erstgesprächs eine zuverlässige Prognose über die in Ihrem Fall voraussichtlich anfallenden Gebühren geben. Sie möchten eine konkrete Zahl hören? Für eine gerichtliche Verteidigung vor dem Amtsgericht mit einem Hauptverhandlungstag – das betrifft die meisten Fälle – betragen die Gebühren bei einem durchschnittlichem Arbeitsaufwand ca. 850,00 € bis 1.200,00 € (Mehrwertsteuer inklusive).
Individuelle Vergütungsvereinbarung
In bestimmten Fällen, insbesondere bei besonders komplexen und/oder umfangreichen Verfahren schließe ich individuelle Honorarvereinbarungen mit meinen Mandanten ab.
Ratenzahlung möglich
Mir ist bewusst, dass die Anwaltskosten für einige meiner Mandanten eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Deshalb biete ich nach Zahlung eines ersten Vorschusses Zahlungserleichterungen an. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten auf einmal zu bezahlen, sprechen Sie dies bitte bei unserem ersten Gespräch offen an. Ich bin sicher, wir finden eine Lösung.
Pflichtverteidigung
Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung. Es gibt allerdings Verfahren, in denen die gesetzlichen Gebühren aus der Staatskasse den Arbeitsaufwand, der für eine sorgfältige und effektive Verteidigung erforderlich ist, nicht ausreichend abdecken. Sollte dies auf Ihr Verfahren zutreffen, werde ich Ihnen offen und ehrlich kommunizieren und die Mandatsübernahme von einer angemessenen Zuzahlung im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten abhängig machen. Ich übernehme ein Mandat nur dann, wenn ich überzeugt bin, den Mandanten unter den gegebenen Bedingungen bestmöglich verteidigen zu können.
Häufig gefragt
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Nur im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs erstattet Ihnen die Staatskasse die Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Nicht erstattet wird ein darüber hinausgehendes vereinbartes Honorar.
Stellt die Staatsanwaltschaft das gegen Sie geführte Verfahren im Ermittlungsverfahren ein, erstattet die Staatskasse Ihre Anwaltskosten nicht.
Dasselbe gilt, wenn das Gericht das Verfahren aufgrund einer Ermessensvorschrift im Hauptverfahren einstellt.
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Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen besteht Kostenschutz in Strafsachen nur dann, wenn Sie einen sogenannten erweiterten Strafrechtsschutz als Zusatzbaustein in Ihrer Police abgeschlossen haben. Doch auch bei Abschluss eines solchen Zusatzbausteins enthalten viele Policen weitere Einschränkungen und Ausschlüsse. Häufig besteht kein Kostenschutz, soweit Ihnen ein Vorsatzdelikt (Taten, die per Definition nur vorsätzlich begangen werden können) oder ein Verbrechen (schwere Straftaten, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind) vorgeworfen wird.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten in Ihrem konkreten Fall übernimmt, lässt sich durch eine Deckungsanfrage klären. Diese übernehme ich auf Wunsch gerne für Sie.
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Das Institut der Prozesskostenhilfe (PKH) existiert im Strafrecht nicht. In einem gegen Sie geführten Strafverfahren müssen Sie für die Kosten Ihrer Verteidigung selbst aufkommen.
In bestimmten Fällen haben Sie jedoch Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser wird – zunächst – aus der Staatskasse bezahlt, sodass sie sich um die Finanzierung ihrer Verteidigung keine Gedanken machen müssen. Allerdings ist, entgegen einer weit verbreiteten Annahme, finanzielle Bedürftigkeit gerade kein Grund für die Bestellung eines Pflichtverteidigers. In Welchen Fällen Sie einen Pflichtverteidiger beanspruchen können, erfahren Sie hier.
Bitte beachten Sie: Die Übernahme der Pflichtverteidigervergütung durch die Staatskasse ist lediglich vorläufig. Wer diese Kosten letztlich zu tragen hat, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Werden Sie verurteilt, haben Sie für die Kosten der Pflichtverteidigung (ebenso wie für die sonstigen Verfahrenskosten) aufzukommen. Die Staatskasse fordert die von ihr verauslagten Pflichtverteidigergebühren dann als Teil der Verfahrenskosten von Ihnen zurück.
Kosteneinschätzung einholen
Im Rahmen des Erstgesprächs informiere ich meine Mandanten stets ausführlich und maximal transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Für eine unverbindliche Erstanfrage können Sie gerne das Kontaktformular nutzen, mir eine E-Mail schreiben oder mich telefonisch kontaktieren. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.