Kosten

Kostenloses Erstgespräch

Wenn Sie Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren sind, ist das Erstgespräch bei mir grundsätzlich kostenlos. Das Gespräch dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten. Wir besprechen Ihren Fall anhand Ihrer Schilderungen und den Informationen aus den bereits vorhandenen Unterlagen (Vorladung, Strafbefehl, Anklageschrift etc.). Obwohl verlässliche Aussagen zu einem konkreten Fall ohne vollständige Aktenkenntnis oft nur sehr eingeschränkt möglich sind, erfüllt das Erstgespräch dennoch eine wichtige Funktion, insbesondere dann, wenn Sie sich zum ersten Mal mit einem Strafverfahren konfrontiert sehen und überfordert fühlen. Es gibt Ihnen eine erste Orientierung über den Ablauf eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens und klärt Sie darüber auf, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten und was im schlimmsten Fall auf Sie zukommen kann. Es hilft Ihnen auch dabei, zu unterscheiden, welche Ihrer Befürchtungen möglicherweise berechtigt und welche definitiv unberechtigt sind. Viele Mandanten berichten bereits nach dem Erstgespräch, dass sie sich danach deutlich erleichtert fühlen. Zudem erhalten Sie durch das persönliche Gespräch vor Ort auch ein Gefühl dafür, ob Sie sich eine weitere Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.

Mandatserteilung in zwei Schritten

Um eine für beide Seiten faire und aufwandsgerechte Vergütung zu gewährleisten, gehe ich in der Regel in zwei Schritten vor.

Beratung auf Aktengrundlage

In einem ersten Schritt vereinbaren wir für eine überschaubare Pauschale/Einmalzahlung zunächst nur eine Beratung auf Aktengrundlage. Ich beantrage Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft. Nach Erhalt und Durchsicht der Ermittlungsakte führen wir in meiner Kanzlei ein ausführliches Beratungsgespräch. Dabei setzen wir die Informationen aus der Akte und Ihre Angaben zum Fall zusammen, um gemeinsam ein Verteidigungsziel und eine darauf ausgerichtete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Am Ende dieses Beratungsgespräches unterbreite ich Ihnen dann einen aufwandsgerechten Honorarvorschlag für die weitere Bearbeitung des Mandats. Der Honorarvorschlag richtet sich danach, in welchem Verfahrensstadium sich Ihr Fall befindet und dem tatsächlichen Aufwand, der zu einer optimalen Verteidigung und Vertretung nötig ist.

Verteidigungsauftrag

Entscheiden Sie sich danach, mir Ihre Verteidigung im Ermittlungsverfahren und/oder vor Gericht zu übertragen, wird die bereits erbrachte Einmalzahlung selbstverständlich als Anzahlung auf das vereinbarte Verteidigerhonorar angerechnet.

Vorschuss erforderlich, Ratenzahlung möglich

Ich arbeite grundsätzlich nur auf Vorschussbasis. Vor jedem Bearbeitungsabschnitt bzw. jeder Instanz werde ich deshalb einen angemessenen Vorschuss für meine Tätigkeit von Ihnen anfordern.

Ratenzahlungen sind nach individueller Vereinbarung möglich. Wichtig ist, dass Sie hinsichtlich Ihrer finanziellen Möglichkeiten offen und ehrlich mit mir kommunizieren – es findet sich dann fast immer eine Lösung.

Pflichtverteidigung

Sie wurden vom Gericht angeschrieben und aufgefordert, einen Pflichtverteidiger zu benennen? Dann können Sie sich gerne an mich wenden. Ich bin grundsätzlich gerne bereit, Sie als Pflichtverteidiger zu vertreten. Zur Wahrheit gehört allerdings auch: Es gibt Fälle, in denen die geringe Pflichtverteidigervergütung aus der Staatskasse den erforderlichen Aufwand für eine optimale Verteidigung nicht deckt. Sollte dies der Fall sein, werde ich Ihnen dies offen und ehrlich mitteilen und eine freiwillige Zuzahlung im Rahmen Ihrer individuellen finanziellen Möglichkeiten von Ihnen verlangen.