Kosten

Kostenloses Erstgespräch

Wenn Sie Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren sind, ist das Erstgespräch kostenlos. Das Gespräch dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten.

Kosten der Verteidigung

Die Vergütung anwaltlicher Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses legt fest, welche Gebühren Rechtsanwälte für ihre Tätigkeit berechnen dürfen und müssen. Davon abweichend können Mandant und Rechtsanwalt eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen. Möglich sind sowohl Pauschalhonorare – für das gesamte Mandat oder einzelne Abschnitte – als auch eine Abrechnung auf Stundenbasis.

Bei mir üblich: Abrechnung nach RVG

In der Regel rechne ich meine Tätigkeit nach dem RVG ab.

Danach wird das Strafverfahren in verschiedenen Verfahrensabschnitten abgerechnet. Es entsteht eine Grundgebühr für die Einarbeitung in den Fall, jeweils eine Verfahrensgebühr für das Ermittlungs- und das Gerichtsverfahren sowie eine Terminsgebühr pro Verhandlungstag vor Gericht.

Als ausschließlich auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kenne ich die „typischen Fälle“ und kann Ihnen bereits im Rahmen des Erstgesprächs eine zuverlässige Prognose über die in Ihrem Fall voraussichtlich anfallenden Gebühren geben.

Sie möchten eine konkrete Zahl hören? Für eine gerichtliche Verteidigung vor dem Amtsgericht mit einem Hauptverhandlungstag – das betrifft die meisten Fälle – betragen die Gebühren bei einem durchschnittlichem Arbeitsaufwand ca. 750,00 € bis 1.000,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer).

Individuelle Vergütungsvereinbarung

In besonders komplexen und/oder umfangreichen Verfahren schließe ich auch individuelle Vergütungsvereinbarungen mit meinen Mandanten ab.

Ratenzahlung möglich

Mir ist bewusst, dass die Anwaltskosten für viele meiner Mandanten eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Deshalb biete ich nach Zahlung eines angemessenen Vorschusses Ratenzahlungen an. Sollten auch Sie nicht in der Lage sein, die Kosten auf einmal zu bezahlen, sprechen Sie dies bitte bei unserem ersten Gespräch offen an. Ich bin sicher, wir finden eine Lösung.

Pflichtverteidigung

Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung. Es gibt allerdings Verfahren, in denen die gesetzlichen Gebühren aus der Staatskasse den Arbeitsaufwand, der für eine sorgfältige und effektive Verteidigung erforderlich ist, nicht ausreichend abdecken. Sollte dies auf Ihr Verfahren zutreffen, werde ich Ihnen dies im Rahmen des Erstgesprächs offen und ehrlich kommunizieren und die Mandatsübernahme von einer angemessenen Zuzahlung im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten abhängig machen. Ich übernehme ein Mandat nur dann, wenn ich überzeugt bin, den Mandanten unter den gegebenen Bedingungen bestmöglich verteidigen zu können.

Kosteneinschätzung einholen

Im Rahmen des Erstgesprächs informiere ich meine Mandanten stets ausführlich und maximal transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Für eine unverbindliche Erstanfrage können Sie gerne das Kontaktformular nutzen, mir eine E-Mail schreiben oder mich telefonisch kontaktieren. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.