Wissenswertes, Prozessrecht Adriano Clausen Wissenswertes, Prozessrecht Adriano Clausen

Pflichtverteidigung: Anwaltswechsel nach Pflichtverteidigerbestellung im Vorführungstermin

Ein in Untersuchungshaft genommener Beschuldigter kann einen ihm vom Gericht zugeteilten Pflichtverteidiger in der Regel problemlos wechseln. Voraussetzung ist lediglich ein entsprechender Antrag auf “Umbeiordnung” innerhalb von drei Wochen nach der Pflichtverteidigerbestellung im Vorführungstermin.

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Nebenklage: Das Wichtigste im Überblick

Die Nebenklage bietet dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, sein persönliches Interesse auf Genugtuung zu verfolgen und sich gegen eine etwaige Leugnung oder Verharmlosung seiner Verletzungen zur Wehr zu setzen. Durch die Ausstattung mit eigenen prozessualen Rechten ist es dem Nebenkläger möglich, den Gang des Verfahrens wesentlich zu beeinflussen.

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