Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) – Strafe, Voraussetzungen & Verteidigung
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG stellt das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Strafe. Der Straftatbestand sieht im Regelfall eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Wegen der hohen Mindeststrafandrohung ordnen die Gerichte bei dringendem Tatverdacht nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG in aller Regel Untersuchungshaft an und es ergeht ein Haftbefehl. Der Straftatbestand ist vergleichsweise „leicht“ erfüllt. Unter Umständen reicht bereits ein Messer in der Nähe einer mittelgroßen Menge Betäubungsmittel. Vielen Tätern ist das Risiko nicht bewusst.
Infos für Angehörige und Freunde eines Untersuchungsgefangenen in der JVA Moabit
Die Justizvollzugsanstalt Moabit ist Berlins Gefängnis für erwachsene Männer in Untersuchungshaft. Die Mehrheit der Berlin Untersuchungsgefangenen (U-Gefangene) wird dorthin verbracht. Nachfolgend finden Sie alle Informationen, um als Angehöriger oder Freund mit einem U- Gefangenen in der JVA Moabit in Kontakt zu treten und zu bleiben.
Pflichtverteidigung: Pflichtverteidiger bereits für das Ermittlungsverfahren beantragen
Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor, hat der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens, also auch bereits im Ermittlungsverfahren bzw. vor einer etwaigen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft, einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
Pflichtverteidigung: Anwaltswechsel nach Pflichtverteidigerbestellung durch das Gericht
Ein in Untersuchungshaft genommener Beschuldigter kann einen ihm vom Gericht zugeteilten Pflichtverteidiger in der Regel problemlos wechseln. Voraussetzung ist lediglich ein entsprechender Antrag auf “Umbeiordnung” innerhalb von drei Wochen nach der Pflichtverteidigerbestellung im Vorführungstermin.
Nebenklage: Das Wichtigste im Überblick
Die Nebenklage bietet dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, sein persönliches Interesse auf Genugtuung zu verfolgen und sich gegen eine etwaige Leugnung oder Verharmlosung seiner Verletzungen zur Wehr zu setzen. Durch die Ausstattung mit eigenen prozessualen Rechten ist es dem Nebenkläger möglich, den Gang des Verfahrens wesentlich zu beeinflussen.
Aussage gegen Aussage: Kann eine Verurteilung trotzdem erfolgen?
Häufig wird angenommen, dass in einer Situation von Aussage gegen Aussage die Einstellung des Verfahrens bzw. ein Freispruch die zwingende Konsequenz sei. Dies ist ein Irrtum. Er beruht auf einem falschen Verständnis des Grundsatzes „in dubio pro reo“.