Pflichtverteidigung: Pflichtverteidiger bereits für das Ermittlungsverfahren beantragen
Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor, hat der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens, also auch bereits im Ermittlungsverfahren bzw. vor einer etwaigen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft, einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
Pflichtverteidigung: Anwaltswechsel nach Pflichtverteidigerbestellung im Vorführungstermin
Ein in Untersuchungshaft genommener Beschuldigter kann einen ihm vom Gericht zugeteilten Pflichtverteidiger in der Regel problemlos wechseln. Voraussetzung ist lediglich ein entsprechender Antrag auf “Umbeiordnung” innerhalb von drei Wochen nach der Pflichtverteidigerbestellung im Vorführungstermin.
Nebenklage: Das Wichtigste im Überblick
Die Nebenklage bietet dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, sein persönliches Interesse auf Genugtuung zu verfolgen und sich gegen eine etwaige Leugnung oder Verharmlosung seiner Verletzungen zur Wehr zu setzen. Durch die Ausstattung mit eigenen prozessualen Rechten ist es dem Nebenkläger möglich, den Gang des Verfahrens wesentlich zu beeinflussen.
Aussage gegen Aussage: Kann eine Verurteilung trotzdem erfolgen?
Häufig wird angenommen, dass in einer Situation von Aussage gegen Aussage die Einstellung des Verfahrens bzw. ein Freispruch die zwingende Konsequenz sei. Dies ist ein Irrtum. Er beruht auf einem falschen Verständnis des Grundsatzes „in dubio pro reo“.