Sexualstrafrecht
Was ist Sexualstrafrecht?
Das Sexualstrafrecht umfasst unterschiedliche Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB), die sich gegen die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung einer Person richten – ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, ob männlich oder weiblich. Straftaten aus dem Sexualstrafrecht sind dabei nicht auf Taten beschränkt, die mit Geschlechtsverkehr verbunden sind. Auch sexualisiertes Verhalten (z.B. Grapschen) oder sexuelle Handlungen (Masturbation in der Öffentlichkeit etc.) sind strafbar. Vor einigen Jahren wurde das Sexualstrafrecht umfangreich reformiert, teilweise wurden neue Straftatbestände eingeführt, insbesondere die sog. sexuelle Belästigung. Seitdem ist die Grenze zur Strafbarkeit bei sexualisiertem Verhalten deutlich gesunken.
Häufige Straftaten aus dem Bereich Sexualstrafrecht sind:
Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie
Sexuelle Belästigung
Sexueller Missbrauch von Kindern
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff
Besondere Sensibilität des Sexualstrafrechts
„Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.“ (Art. 48 Abs. 1 GRCh)
Schon der bloße Vorwurf einer Sexualstraftat kann gravierende existenzielle Folgen haben. Wird der Vorwurf im sozialen Umfeld des Beschuldigten oder gar in einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, ist es mit der Unschuldsvermutung oft nicht weiter her; Vorverurteilungen und Stigmatisierungen, lange bevor ein Gericht über die Schuldfrage in einem rechtsförmlichen Verfahren geurteilt hat, sind regelmäßig die Folge. Selbst wenn das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird oder es nach Durchführung eines Gerichtsverfahrens zu einem Freispruch kommt, bleibt bei vielen Menschen der Eindruck zurück, dass „irgendetwas schon dran gewesen sein wird“. Zu den Aufgaben eines Strafverteidigers gehört es daher, nicht nur die rechtliche Position des Mandanten innerhalb des Strafverfahrens zu sichern, sondern ihn auch vor gesellschaftlicher Ausgrenzung und dem Verlust seines bürgerlichen Ansehens zu schützen. Dazu zählt der professionelle Umgang mit Medien ebenso wie eine eingehende Beratung darüber, wie im Familien- und Bekanntenkreis mit den Vorwürfen umgegangen werden sollte.
Verteidigung bei Aussage gegen Aussage Konstellationen im Sexualstrafrecht
In Sexualstrafverfahren ist die Beweislage häufig dadurch geprägt, dass außer dem mutmaßlichen Tatopfer keine weiteren Beweismittel vorhanden sind. Unmittelbare Tatzeugen sind regelmäßig nicht vorhanden; auch Sachbeweise wie z.B. DNA-Spuren sind, insbesondere wenn die Anzeigeerstattung, wie häufig der Fall, erst lange nach der mutmaßlichen Tat erfolgt, häufig ebenfalls nicht vorhanden. Man spricht dann von einer „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation. Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben ist eine Verurteilung in solchen Fällen jedoch nicht ausgeschlossen und auch keineswegs selten.
Frühzeitige Intervention durch spezialisierten Verteidiger wichtig
Sexualstrafverfahren stellen die Verteidigung vor besondere Herausforderungen, insbesondere bei „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen. Die Entwicklung erfolgsversprechender Verteidigungsansätze erfordert neben spezifischen Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der Aussagepsychologie ein besonders hohes Maß an Akribie und Bereitschaft, sich „in den Fall hineinzuknien”. Wichtiger noch als in anderen Verfahren ist bei Sexualstrafverfahren zudem eine möglichst frühzeitige Beauftragung eines Verteidigers bereits im Ermittlungsverfahren (d.h. vor Anklageerhebung). In vielen Fällen können Strafverfahren durch gezielte Verteidigeraktivitäten bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden und eine öffentliche Hauptverhandlung, die mit Reputationsschäden verbunden und kostenintensiv sein kann und deren Ausgang ungewiss ist, vermieden werden.
Weiterführende Inhalte
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Verteidigung bei Aussage gegen Aussage
Eine Aussage gegen Aussage Konstellation liegt vor, wenn der Verdacht gegen den Beschuldigten ausschließlich auf der belastenden Aussage eines einzigen Zeugen beruht und keine weiteren unmittelbar tatbezogenen Beweismittel (weitere Tatzeugen oder Sachbeweise) vorhanden sind. Meist handelt es sich bei dem Zeugen um das mutmaßliche Opfer der Tat. Aussage gegen Aussage Konstellationen treten besonders häufig bei Sexualdelikten auf.
Anwalt für Sexualstrafrecht: umfassende juristische Vertretung bei Sexualdelikten
Wird gegen Sie wegen des Verdachts eines Sexualdelikts ermittelt, sollten Sie nicht zögern, professionelle juristische Unterstützung hinzuzuziehen. Als erfahrener Strafverteidiger mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht stehe ich Ihnen mit uneingeschränktem Engagement und fundierter Expertise zur Seite. Unabhängig davon, welche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden, und ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht, verteidige ich Sie aus Überzeugung, ohne Vorurteile und mit höchster Diskretion. Mein Anspruch ist es, in jedem Verfahren das bestmögliche Ergebnis für meine Mandantschaft zu erzielen und ihre Reputation umfassend zu schützen.
Diskret, transparent und erfahren - Strafrechtskanzlei Clausen ist Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht
Gerade in Verfahren wegen Sexualdelikten ist eine möglichst frühzeitige Beauftragung eines Anwalts für Sexualstrafrecht von besonderer Bedeutung. Die sorgfältige Auswertung der Ermittlungsakte, die genaue Analyse von Zeugenaussagen sowie das konsequente Aufdecken von Widersprüchen bilden das Fundament einer erfolgreichen Verteidigung im Sexualstrafrecht. In vielen Fällen können Verfahren durch gezielte Verteidigeraktivitäten bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden und eine öffentliche Gerichtsverhandlung, die mit Reputationsschäden verbunden und kostenintensiv sein kann und deren Ausgang ungewiss ist, vermieden werden.
Verdacht auf Sexualdelikt: erhebliche Folgen für Beruf, Ruf und soziale Stellung
Bereits der bloße Vorwurf einer Sexualstraftat kann schwerwiegende persönliche und berufliche Folgen haben. Wird der Verdacht öffentlich bekannt, drohen Vorverurteilungen, Rufschädigung und soziale Isolation. Ich setze mich dafür ein, dass nicht Vorurteile, sondern Beweise zählen. Der rechtsstaatliche Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist keine Floskel, sondern Ausdruck eines zentralen Werts unserer Rechtsordnung – und er verdient es, konsequent verteidigt zu werden.