Infos für Angehörige und Freunde eines Untersuchungsgefangenen in der JVA Moabit
Die Justizvollzugsanstalt Moabit ist Berlins Gefängnis für erwachsene Männer in Untersuchungshaft. Die überwiegende Mehrheit der Untersuchungsgefangenen ist hier untergebracht. Nachfolgend finden Sie alle Informationen, um als Angehöriger oder Freund mit einem Gefangenen in der JVA Moabit in Kontakt zu treten und zu bleiben.
Telefongespräche
Gefangene dürfen zwar keine Mobilfunkgeräte besitzen oder verwenden, haben jedoch die Möglichkeit, über die anstaltsinterne Telefonanlage mit Angehörigen/Freunden zu telefonieren.
Die Telefongespräche sind kostenpflichtig. Für Anrufe muss der Gefangene daher stets über ein ausreichendes Guthaben auf seinem persönlichen Haftkonto verfügen.
Die Vermittlung eingehender Telefonate an Gefangene ist nicht möglich. Um als Angehöriger/Freund eines Gefangenen mit diesem telefonieren zu können, muss also immer der Gefangene selbst anrufen.
Die Telefongespräche können überwacht werden. Gespräche über die möglichen Gründe für die Verhaftung sind daher unbedingt zu unterlassen.
Briefverkehr
Briefverkehr mit einem Gefangenen ist an folgende Adresse möglich:
Name des Inhaftierten
Alt-Moabit 12 a
10559 Berlin
Briefe müssen ausreichend frankiert sein. Sie müssen Ihren vollen Namen und Ihren Wohnort als Absender angeben.
Untersuchungsgefangene unterliegen der Postkontrolle (Ausnahme: Verteidigerpost). Das bedeutet, dass sämtliche – sowohl ausgehende als auch eingehende – Post eines Untersuchungsgefangenen dem zuständigen Gericht oder Staatsanwalt vorgelegt wird und von diesem kontrolliert und mitgelesen wird. Deswegen dauert es sehr lange, oft länger als eine Woche, bis der Gefangene einen Brief bekommt.
Wegen der Postkontrolle durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft ist jeglicher Schriftverkehr über die möglichen Gründe für die Verhaftung unbedingt zu unterlassen.
Persönlicher Besuch
Ein Untersuchungsgefangener in der JVA Moabit kann von Angehörigen und Freunden zweimal im Monat für jeweils eine Stunde besucht werden.
„Sonderbesuche“ werden nur in seltenen Fällen bei nachgewiesenem wichtigen Grund genehmigt.
Bei einem Besuch können mehrere Personen gleichzeitig anwesend sein, jedoch nicht mehr als drei Personen (einschließlich Kinder).
Es kann daher sinnvoll sein, dass Angehörige und Freunde ihre Besuche untereinander absprechen und den Gefangenen gemeinsam besuchen.
Besuchstermin vereinbaren
Besuchstermine müssen vorab telefonisch über den Besuchsdienst der JVA vereinbart werden. Diesen erreichen Sie unter der Telefonnummer (030) 9014-5535 zu folgenden Zeiten:
Montag: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Einlasszeiten für Besucher
Besuche können nur zu folgenden Einlasszeiten stattfinden:
Montag: 11:45 Uhr bis 18:45 Uhr (Sprechzeit bis 20.00 Uhr)
Dienstag bis Donnerstag: 09:45 Uhr bis 16:45 Uhr (Sprechzeit bis 18:00 Uhr)*
Freitag: geschlossen
Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen: geschlossen
*Jeden letzten Dienstag im Monat beginnt der Einlass erst um 11:45 Uhr.
Besuchserlaubnis beantragen (Sprechschein)
Um einen Untersuchungsgefangenen in der JVA Moabit zu besuchen, benötigen Sie in der Regel eine gesonderte Besuchserlaubnis (Sprechschein). Die Besuchserlaubnis erhalten Sie bei der zuständigen Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft oder des Amts- bzw. Landgerichts. Um die richtige Geschäftsstelle der Berliner Strafjustiz ausfindig zu machen, benötigen Sie das Aktenzeichen des Verfahrens. Dieses finden Sie regelmäßig auf den Schreiben der Justiz. Suchen Sie nach einer Zahlen-/Buchstabenkombination, in der ein „Js“ auftaucht.
Unter der Telefonnummer (030) 9014-0. erreichen Sie die Telefonzentrale der Berliner Strafjustiz.
Den Sprechschein bekommen Sie zugeschickt, sie können ihn sich aber auch im Kriminalgericht abholen. Fragen Sie die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle, mit der Sie telefonieren.
In manchen Fällen kann es auch sein, dass kein Sprechschein benötigt wird. Das erfahren Sie dann aber bei Ihrem Anruf.
Sollten Sie das Aktenzeichen nicht kennen, wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Strafverteidiger, dieser kann Ihnen weiter helfen.
Ein Sprechschein ist ab Ausstellungsdatum vier Wochen lang gültig.
Hinweise für den Besuch vor Ort
Zum vereinbarten Besuchstermin müssen Sie den Sprechschein und einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Weiter ist zu beachten:
Seien Sie pünktlich. Verspätungen können zu einer Neuterminierung führen.
Gegenstände aller Art – auch Medikamente und mitgebrachte Nahrungs- und Genussmittel – dürfen nicht übergeben werden.
Bei Ihrem Besuch sollten Sie 20 € mitbringen, damit Sie für den Gefangenen im Sprechbereich aus dafür vorgesehenen Automaten Nahrungs- und Genussmittel kaufen und übergeben lassen können.
Persönliche Sachen müssen beim Betreten der JVA Moabit ausnahmslos in einem Schließfach deponiert werden. Bringen Sie eine 2-Euro-Münze als Pfand für den Schließfachschlüssel mit.
Unabhängig vom Besuch können Sie für den Inhaftierten dreimal im Monat Kleidung mit einem Höchstgewicht von 5 kg in der Rathenower Straße 81 an der Pforte VII abgeben.
In manchen Fällen hat das Gericht angeordnet, dass die Gespräche beim Besuch in der JVA – auch zwischen Familienangehörigen – überwacht werden. Dann sitzt ein Wachtmeister, auch schon einmal ein Kriminalbeamter daneben, wenn Sie sich mit dem Gefangenen unterhalten. Beschränken Sie dann auf jeden Fall Ihre Gespräche auf familiäre Angelegenheiten und unterlassen Sie jegliche Gespräche über die möglichen Gründe für die Verhaftung. Sprechen Sie Ihren Besuch in diesem Fall unbedingt vorher mit dem Verteidiger des Gefangenen ab.
Geld an Gefangenen überweisen
Der Besitz von Bargeld jeglicher Währung ist für Gefangene verboten. Die Zusendung von Bargeld in Briefen oder in Paketen ist deshalb nicht zulässig. Jeder Gefangene in der JVA Moabit besitzt ein Konto, auf das Geld in unbegrenzter Höhe bargeldlos überwiesen werden kann.
Überweisungen an Gefangene können über folgendes Konto vorgenommen werden:
Empfänger: Zahlstelle der JVA Moabit
IBAN: DE81 1001 0010 0007 2771 01
BIC: PBNKDEFF (Postbank Berlin)
Um eine korrekte Zuordnung der Überweisung zu gewährleisten, verwenden Sie bitte folgenden Verwendungszweck: Name, Vorname, wenn möglich Geburtsdatum und (falls bekannt) Buch-Nr. des Gefangenen.