Pflichtverteidigung: Pflichtverteidiger bereits für das Ermittlungsverfahren beantragen
Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor, hat der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens, also auch bereits im Ermittlungsverfahren bzw. vor einer etwaigen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft, einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.