Strafverteidigung

Hochspezialisiert.
Persönlich.
Aus Überzeugung.

Als ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht verteidige ich meine Mandanten bei strafrechtlichen Vorwürfen jeder Art. Ich verteidige sowohl in der Tatsacheninstanz (erste Instanz, Berufung) als auch im Revisionsverfahren. Mit meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg stehe ich meinen Mandanten auch in Brandenburg und bundesweit zu Verfügung.

Sie haben eine Vorladung, Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? Ihre Wohnung wurde durchsucht? Sie, ein naher Angehöriger oder Freund wurde festgenommen? In all diesen Situationen gilt: Äußern Sie sich als Beschuldigter nicht zum Tatvorwurf und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht auf. Das beste erreichbare Ergebnis ist umso wahrscheinlicher, je früher eine Mandatierung erfolgt.

Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.

Uhlandstraße 28
(Ecke Ku’Damm)
10719 Berlin

24/7-Notfallnummer
+49 (0)162 - 6757186

Schwerpunkte

  • Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „Allgemeines Strafrecht“ gibt es nicht. Zumeist werden darunter sämtliche Straftaten zusammengefasst, die im StGB (Strafgesetzbuch) geregelt sind und in der Praxis besonders häufig vorkommen wie Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Betrug. Oft wird daher auch der Begriff „Kernstrafrecht“ verwendet.

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  • Das Betäubungsmittelstrafrecht stellt den unerlaubten Umgang mit Drogen oder Drogenersatzstoffen wie Cannabis, Kokain, Amphetamin, Ecstasy, MDMA und Heroin unter Strafe. Es ist hauptsächlich im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt, das durch weitere Gesetze wie das Konsumcannabisgesetz (KCanG), Arzneimittelgesetz (AMG) und das Gesetz über neue psychoaktive Stoffe (NpSG) ergänzt wird. Dieser Bereich des Strafrechts zeichnet sich durch hohe Strafandrohungen und eine sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung aus. In der Praxis besonders häufig vorkommende Delikte sind der Besitz von und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge).

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  • Unter Kapitalverbrechen versteht man besonders schwere Straftaten gegen das Leben wie Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Für Beschuldigte geht es hier im wahrsten Sinne des Wortes um „alles“. Ihnen droht eine lange oder gar lebenslange Freiheitsstrafe – unter Umständen mit anschließender Sicherungsverwahrung.

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  • Das Jugendstrafrecht ist ein spezielles Straf- und Strafverfahrensrecht für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Es ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Sein Kerngedanke ist „Erziehung vor Strafe“. Es verfolgt in erster Linie das Ziel, durch flexible und altersangemessene Maßnahmen einer erneuten Straffälligkeit der betroffenen Jugendlichen entgegenzuwirken. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund.

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  • Bei der Untersuchungshaft handelt es sich zweifellos um den intensivsten Eingriff in die Grundrechte eines Beschuldigten, den die Strafprozessordnung vorsieht. Neutral ausgedrückt handelt es sich um eine „verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme“, mit der verhindert werden soll, dass sich ein Tatverdächtiger dem Verfahren entzieht oder beweisvereitelnde Handlungen vornimmt, wie etwa Zeugen zu beeinflussen oder Beweismittel zu vernichten. Pointierter lässt sich – mit den Kritikern des Instruments der Untersuchungshaft – von „legaler Freiheitsberaubung an einem Unschuldigen" sprechen.

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Weiterführende Inhalte

  • Vorladung als Beschuldigter

    Als Beschuldigter haben Sie das Recht die Aussage zu verweigern und sich des Beistands eines Verteidigers zu bedienen. Das sollten Sie tun, bevor Sie auch nur ein Wort sagen oder schreiben. Was sich zu diesem Zeitpunkt aus den Akten ergibt, wissen nur die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Eine unbedachte Aussage ohne Kenntnis der Aktenlage kann Sie teuer zu stehen kommen – Im schlimmsten Falle tragen Sie mit Ihrer Aussage zu Ihrer eigenen Überführung aktiv bei.

  • Wohnungsdurchsuchung

    Grundsätzlich können eine Reihe von Einwänden gegen eine Durchsuchung erhoben werden. Hier sollte man sich jedoch keinen Illusionen hingeben. In der Praxis führen diese fast nie dazu, dass eine Durchsuchung „in letzter Sekunde“ noch abgebrochen wird. Eine Verteidigung gegen die Durchsuchung ist in der Regel erst nach deren Beendigung möglich. Umso mehr kommt es in der Durchsuchungssituation darauf an, keine unnötigen Fehler zu machen, die Ihre Chancen, sich im Nachhinein erfolgreich gegen die Durchsuchung und die aus ihr gewonnenen Erkenntnisse zu verteidigen, zunichte machen können.

  • Festnahme/Verhaftung

    In der Ausnahmesituation einer Festnahme oder Verhaftung durch die Polizei sollten Sie unbedingt darauf bestehen, nichts ohne einen Anwalt zu sagen. Machen Sie nicht den leider häufig zu beobachtenden Fehler, sich unter dem Schock der Festnahme zu spontanen Äußerungen hinreißen zu lassen. Voreilige Geständnisse oder aus der Hüfte geschossene Rechtfertigungen gehen nahezu immer nach hinten los und sind nicht selten das eigentliche Fundament für die spätere Verurteilung. Schweigen ist Gold. Wer schweigt, macht keine Fehler.

  • Strafbefehl

    Das Strafbefehlsverfahren ist ein abgekürztes Verfahren ohne mündliche Verhandlung. Anstelle eines Urteils erlässt das zuständige Strafgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen schriftlichen Strafbefehl. Der Strafbefehl steht in seinen Wirkungen einem Urteil gleich, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt wird. Das heißt, die Strafe ist vollstreckbar und wird in das Bundeszentralregister eingetragen und im polizeilichen Führungszeugnis wiedergegeben.

  • Pflichtverteidigung

    Sie haben ein Schreiben vom Gericht erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass das Gericht beabsichtigt, Ihnen einen Pflichtverteidiger zu bestellen? Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich Ihren Pflichtverteidiger selbst auszusuchen. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Andernfalls wird Ihnen das Gericht demnächst irgendeinen Verteidiger beiordnen. Ob es sich dabei um einen Verteidiger handelt, der Ihren Ansprüchen genügt und dem Sie vertrauen können, hängt dann allein vom Zufall ab.

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